©  Geo-Natur / Dr. Angela Wirsing

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

Anmeldung: Zu den mehrtägigen Veranstaltungen (Exkursionen und Reisen) können Sie sich schriftlich, per E-Mail oder telefonisch anmelden. Die Buchung ist erst dann verbindlich, wenn sie schriftlich oder per E-Mail durch Geo-Natur bestätigt wird. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen an.

 

Zahlungen: Für die mehrtägigen Veranstaltungen wird die Anzahlung erst mit Erreichen der Mindestteilnehmerzahl fällig. Sie erhalten dann eine gesonderte Zahlungsaufforderung.

Ist bis 21 Tage vor Reisebeginn der Gesamtpreis nicht bezahlt, kann durch Geo-Natur der Vertrag aufgelöst und die entsprechende Stornogebühr verlangt werden.

 

Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in: Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Teilnahme durch eine schriftliche Erklärung zurücktreten. Maßgeblich für eventuell anfallende Stornogebühren ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bei Geo-Natur.

Es gelten folgende Stornofristen:

· bis zur genannten Anmeldefrist:  kostenlos

· bis 21 Tage vor Beginn: 30 % des Veranstaltungspreises

· bis 11 Tage vor Beginn: 40 %

· danach 70 %

  bei Nichtantritt 100 %.

Die Stornokosten werden nicht fällig, wenn der/die Teilnehmer/in sich bei der Veranstaltung durch eine andere Person ersetzen lassen.

Rücktritt durch Geo-Natur: Wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann Geo-Natur bis zu dem, auf der Webseite genannten wie auch einem späteren, schriftlich oder mündlich, mitgeteiltem Termin von der Veranstaltungsdurchführung zurücktreten. Geo-Natur kann zu einem späteren Zeitpunkt zurücktreten, wenn die Veranstaltung durch unvorhersehbare, schwerwiegende Umstände, die nicht durch Geo-Natur zu vertreten sind (Streik, Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen usw.) ,stark erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Auch im Krankheitsfall der Veranstaltungsleiter ist Geo-Natur zum Rücktritt berechtigt, sofern die Veranstaltung nicht in ähnlicher Weise durch einen anderen Geologen geleitet werden kann oder kein gleichwertiger Ersatz gestellt werden kann. Für den Fall des Rücktritts durch Geo-Natur werden die Vorauszahlungen der Veranstaltungspreise an die Teilnehmer zurückerstattet. Falls nach Beginn einer Veranstaltung durch Umstände, die nicht durch Geo-Natur zu vertreten sind, ein Abbruch erfolgt, werden Zahlungen anteilig zurückerstattet.

Teilnehmer, die durch ihr Verhalten den Exkursionsablauf stören oder andere Teilnehmer oder sich selbst gefährden, können nach Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es erfolgt dann keine Rückerstattung von Zahlungen.

 

Programm: Geänderte Öffnungszeiten, geänderte Bahn- oder Busfahrpläne, das Wetter usw. können kurzfristig unwesentliche Änderungen des Programms notwendig machen. In solchen Fällen wird kein Schadensersatz geleistet. Ebenso besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, wenn im Krankheitsfall der Exkursionsleitung die Veranstaltung in ähnlicher Weise durch einen anderen Geologen oder gleichwertigen Ersatz durchgeführt wird.

 

Mitwirkungspflicht: Bei Beanstandungen ist der/die Teilnehmer/in verpflichtet, diese unverzüglich der Exkursionsleitung mitzuteilen, damit diese nach Möglichkeit Abhilfe schaffen kann. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei den jeweiligen Aktivitäten sind einer subjektiven Einschätzung unterworfen. Die Teilnehmer sind verpflichtet den Exkursionsleiter über gesundheitliche Risikofaktoren zu informieren, wie z. B. Herzproblemen, Diabetes, Epilepsie u.a., sofern diese einen Einfluss auf die Ausübung einer Aktivität haben könnten. Zudem ist der Anspruch an Ausrüstung und Kondition bei einer Exkursion mehr oder weniger von den Wetterverhältnissen abhängig. Ist ein Teilnehmer trotz unserer Angaben oder aufgrund der eigenen Fehleinschätzung den körperlichen Anforderungen nicht gewachsen, so trägt er hierfür selbst die volle Verantwortung.

 

Haftung: Veranstaltungen in Steinbrüchen und felsigem Naturgelände sind nie ganz ohne Risiko. Alle Teilnehmer werden vorher über diese Gefahren belehrt und bekunden durch ihre Unterschrift, auf eigene Gefahr tätig zu sein und auf Haftungsansprüche zu verzichten.

Im Übrigen sind gesetzliche und vertragliche Schadensersatzansprüche des/der Teilnehmers/in gegen Geo-Natur ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Geo-Natur beruhen.

Geo-Natur haftet dafür, dass die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden. Für Verspätungen und Störungen durch schlechte Witterung, schlechte Straßenverhältnisse, Defekte an Fahrzeugen oder sonstige Umstände, die nicht von Geo-Natur zu vertreten sind, wird kein Schadensersatz geleistet. Für Unfälle haftet jeder Verursacher persönlich, Geo-Natur haftet in keinem Fall für eigenverursachte oder selbstverschuldete Unfälle der Teilnehmer. Der/die Teilnehmer/in  ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes ebenso selbst verantwortlich wie für seinen/ihren ausreichenden Versicherungsschutz (private Haftpflicht-, Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung)

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften:

Für die Einhaltung der in der  Überschrift genannten Vorschriften ist der/die Teilnehmer/in selbst verantwortlich.

Unwirksamkeit: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

Heroldsberg, 01.01.2024

 

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